Temporäre Rodung in einem geschützten Auenwald von nationaler Bedeutung

Beantragung der Rodungsbewilligung

Ausgangslage

Die beiden Abwasserverbände Murten und Kerzers haben 2016 fusioniert.

Auf dem Betriebsgelände der Abwasserreinigungsanlage (ARA) von Murten soll eine neue zentrale Kläranlage bei laufendem Betrieb der bestehenden Anlage gebaut werden.


Die Platzverhältnisse sind für den Baubetrieb nicht ausreichend. Für die Baustellenzufahrt soll deshalb Wald gerodet werden. Dieser Wald ist im Besitz der ARA Murten. Der Wald nördlich und nordöstlich der ARA liegt im Perimeter einer Naturschutzzone. Teile davon sind ins Bundesinventar der Auenwälder von nationaler Bedeutung aufgenommen.

Waldrodung ist grundsätzlich verboten bzw. bedarf sie einer behördlichen Bewilligung. Diese wird nur unter gewissen Umständen und bei Vorliegen wichtiger Gründe erteilt.


Ziel der Projektarbeit

Es liegen dem Auftraggeber alle zur Einreichung der temporären Rodungsbewilligung benötigten Unterlagen an die zuständigen Behörden vor.

Es soll aufgezeigt werden, dass die Rodung und die damit verbundenen Massnahmen zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes zu einer ökologischen Aufwertung des bestehenden Auenwaldes beitragen können.


Resultate

Die für ein Rodungsgesuch erforderlichen Unterlagen liegen vor. In einem Bericht sind Varianten für die Baupiste sowie Vorschläge für Aufwertungsmassnahmen dokumentiert.


Wir zeigen im Bericht auf, dass die für das anstehende Bauvorhaben zu rodende Waldfläche bereits vor dem Bau der ARA Murten (1973-1975) schon einmal gerodet wurde. Anstatt der natürlichen Dynamik und einem standortgerechten Auenwald Platz zu machen, pflanzte man damals allerdings nicht-standortgerechte Fichten. So ist der Wald, der jetzt für die Baupiste gerodet werden muss, zwar im Inventar für Auenwälder von nationaler Bedeutung aufgenommen, ist aber kein natürlicher Auenwald mehr.

Mit der Rodung und den von uns vorgeschlagenen begleitenden Massnahmen wie der Abstufung des Waldrandes und dem Anlegen von Weihern kann der Standort wieder ökologisch aufgewertet werden.


Schlussfolgerungen

Das Projektziel ist erreicht: Die Unterlagen für die Rodungsbewilligung liegen vor.

Diese wurden zusammen mit dem Bericht vom Amt für Wald, Wild und Fischerei (WALDA) und vom Amt für Natur und Landschaftsschutz (ANL) begutachtet. Der Umsetzungsvorschlag wird als sinnvolle und nachhaltige Lösung befunden.

Eine Rodung scheint nicht nur möglich, sondern wir konnten auch zeigen, dass mit einer guten Renaturierungsstrategie langfristig ein ökologischer Mehrwert erreicht werden kann.


Koautoren: Heinz Huser, Samuel Walter

Temporäre Rodung in einem geschützten Auenwald von nationaler Bedeutung (PDF)


Roland Bollinger 1. November 2016
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